Netzanschluss
Anschlussgebühren für Strom
Gestützt auf das Stromversorgungsreglement der Politischen Gemeinde Horgen vom 1. Januar 2022 und unter Berücksichtigung allfälliger gesetzlicher Vorschriften erhebt die Stromversorgung Horgen einmalige Anschlussgebühren für den Anschluss an das Verteilnetz und die Mitbenutzung der bestehenden Infrastruktur.
Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind vom Grundeigentümer bzw. der Grundeigentümerin zu entrichten.
Bei einer Leistungserhöhung ist eine Nachzahlung fällig. Eine Übertragung von Ansprüchen aus Anschlussgebühren auf ein anderes Grundstück ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Bezugsberechtigung ohne schriftliche Bewilligung der Stromversorgung Horgen gehen sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten zulasten der Kundschaft.
Anschlussgesuch Strom
Für den Anschluss von Liegenschaften sowie Bauprojekte (inkl. Baustrom) wenden Sie sich an unseren Leiter Stromversorgung.
Kontakt: Luca Piller, Tel. 044 727 92 40/ E-Mail
Installationskontrolle
Bitte melden Sie uns Arbeiten an elektrischen Anlagen. Hier finden Sie das Technische Anschlussgesuch (TAG), die Installationsanzeige und die Fertigstellungsanzeige.
In der Rubrik Downloads finden Sie weitere Formulare (Strom, Gas, Wasser und Wärme).
Alles Weitere zum Thema Stromversorgung finden Sie hier.
Kontakt: Hans Eggler, Tel. 044 727 92 44 (Installationskontrolleur SV) / E-Mail
Stromversorgungsreglement
Dieses Reglement regelt die Planung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Stromversorgung. Es gilt für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie aus dem Verteilnetz der Stromversorgung der politischen Gemeinde Horgen an die Endverbrauchenden sowie für Eigentümerinnen und Eigentümer von elektrischen Installationen, die direkt an dieses Verteilnetz angeschlossen sind. Zusammen mit den darauf erlassenen Vorschriften und den jeweils gültigen Preisstrukturen bildet es die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der Stromversorgung und ihrer Kundschaft.
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung für die Endkunden der Werke Horgen (Jahr 2024).