FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Rechnungen, Solarstrom, Stromversorgung, Wasser und Fernwärme.
Rechnungen und Verbrauch
Wann erhalte ich meine Rechnungen von den Werken Horgen?
Strom, Gas, Fernwärme und Wasser zweimal jährlich. Die erste Halbjahresrechnung wird Anfang Juli verschickt, die zweite Anfang Januar. Dafür werden die Zählerstände von den Ablesepersonen manuell aufgenommen – jeweils im Juni und Dezember.
Anteile an Solarbeteiligungsprojekten werden einmal jährlich mit der Dezember-Rechnung vergütet. Auf der zweiten Seite der Rechnung finden Sie bei «Strom – Energie Basis» die Position «Anlagebeteiligung». Ihre Solaranteile werden direkt von Ihren Energiekosten abgezogen.
Akonto-Rechnung zweimal jährlich. Im Frühling und Herbst verschicken die Werke je eine Rechnung, basierend auf dem Vorjahresverbrauch. Sie dient als Anzahlung für drei Monate; der Betrag wird der nachfolgenden Halbjahresrechnung gutgeschrieben.
Smart-Meter-Zähler: Haushalte und Gewerbe mit installiertem Smart-Meter-Zähler werden viermal jährlich automatisch ausgelesen und nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet (Frühling, Sommer, Herbst, Winter).
Was wird auf meiner Stromrechnung verrechnet?
Ihre Stromrechnung besteht aus vier Bereichen:
Energie
Kosten für die bezogene Strommenge sowie ein fixer Grundpreis für die Abwicklung und Verrechnung der Stromlieferung.
Netznutzung
Kosten für Betrieb, Unterhalt und Nutzung des Stromnetzes. Dazu gehören auch der Grundpreis Netz, Systemdienstleistungen, die Stromreserve und weitere Kosten des Übertragungsnetzes.
Messkosten
Kosten für den Stromzähler, die Messung des Verbrauchs und die Verarbeitung der Messdaten.
Abgaben und Förderbeiträge
Dazu gehören der Netzzuschlag des Bundes sowie die Abgabe an Gemeinwesen.
Eine ausführliche Erklärung aller Rechnungspositionen finden Sie im Glossar zur Stromrechnung.
Was beeinflusst meinen Stromverbrauch?
Folgende Faktoren können einen erheblichen Einfluss auf Ihren Stromverbrauch haben:
- Änderungen an der Personenanzahl pro Haushalt
- Grossgeräte (Kühl- und Gefrierschrank, Waschmaschine, Tumbler)
- Geräte im Dauerbetrieb oder Standby, z. B. IT- und Unterhaltungselektronik
- Energieverlust über die Gebäudehülle
- Elektromobilität
- Klima- und mobile Heizgeräte
- Bastel- oder Kellerräume mit Stromanschluss
Was wird auf meiner Gasrechnung verrechnet?
Die Verrechnung des Gasbezugs erfolgt gemäss Vorgaben des Bundes.
Heizgas
- Konsumpreis 1, 2
Die Kosten für die gelieferte Gasmenge sind abhängig vom Preis am Gasmarkt (Abrechnung pro kWh). - CO2-Abgabe (entfällt bei 100 % Biogas)
Der Bund schreibt vor, dass pro Kilowattstunde bezogenes Erdgas eine Gebühr für die verursachten Treibhaus-Emissionen bezahlt werden muss. Diese Lenkungsabgabe wird auf allen fossilen Brennstoffen erhoben (Abrechnung pro kWh). - Grundpreis 1, 2
Der Grundpreis wird für die Abwicklung und Verrechnung der Gaslieferung erhoben (fixer Grundpreis pro Monat). - Liefermix (Optionen)
Sie können entweder nur das Gas-Standardprodukt (mit Biogas-Anteil) beziehen oder optional Biogas fördern.
1 Standardmässig sind 30 % Biogas beigefügt (Stand 2025). Kosten für Unterhalt und Netzinfrastruktur, Messung/Ablesen und Verrechnung sind im Grund- und Konsumpreis bereits eingerechnet.
2 Umrechnungsfaktor: Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen in seinen gastechnischen Eigenschaften (z. B. Dichte, Brennwert). Der Faktor wird aus den effektiven Erdgaslieferungen unseres Lieferanten errechnet und liegt innerhalb der Vorgaben des schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs. Er wird vierteljährlich angepasst. Gas wird in m³ gemessen, aber in kWh abgerechnet.
Solarstrom und Energiegemeinschaften
Wie hoch ist die Rückspeisevergütung für meinen Solarstrom und wann wird sie ausbezahlt?
Die Werke Horgen bezahlen 2025 für Ihren Solarstrom 14,0 Rappen pro Kilowattstunde, die Sie ins Netz zurückspeisen. Diese Rückvergütung erfolgt separat, halbjährlich oder vierteljährlich, wenn Sie einen Smart-Meter-Zähler haben. Damit wir Ihnen die Rückspeisevergütung ausbezahlen können, benötigen wir Ihre Konto-Angaben.
Was sind Herkunftsnachweise (HKN) und welche Vergütung erhalte ich dafür?
Für Ihren Solarstrom erhalten Sie 2025 weitere 2,5 Rappen pro Kilowattstunde, wenn Sie uns die Herkunftsnachweise (HKN, ökologischer Mehrwert) Ihres Solarstroms abtreten. Im Gegenzug können die Werke Horgen den von Ihrer Anlage produzierten Strom in der Statistik als lokalen Horgner Solarstrom ausweisen.
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Parteien in einem Gebäude oder Areal, gemeinsam produzierten Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen. Der zusätzlich benötigte Strom wird weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen. Die Werke stehen für Fragen zur technischen Umsetzung zur Verfügung.
Wer gibt mir Auskunft zu Förderbeiträgen und Baugesuchen für Solaranlagen?
Für Förderbeiträge von Solaranlagen ist die Abteilung Energie und Umwelt der Gemeindeverwaltung Horgen zuständig; Projektleiter Werner Meier gibt Auskunft. Für Baugesuche wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren).
Wer berät mich bei einer energetischen Sanierung meines Hauses?
Für solche und ähnliche Fragen bietet die Gemeinde Horgen kostengünstige Beratungen an.
Stromversorgung
Was zeigt die Stromkennzeichnung?
Unsere Stromkennzeichnung bezieht sich auf den Lieferantenmix. Somit sind alle Kundensegmente und Produkte abgebildet. Wenn Sie beispielsweise in der Grundversorgung Strom mit dem Label «Erneuerbar+® Basistarif» beziehen, ist Ihr Produkt zu 100 % erneuerbar – aus Wasserkraft und Photovoltaik.
Wie verhalte ich mich bei einem Blackout?
Niemand denkt gerne an ein solches Szenario, und die Wahrscheinlichkeit eines flächendeckenden Blackouts ist gering. Sich vorzubereiten verschafft in kritischen Situationen dennoch ein gewisses Mass an Sicherheit.
Vor dem Blackout:
- Notvorräte anlegen (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Benzin-/Dieselkanister)
- Notfallausrüstung bereitstellen (Batterien, Kerzen, Taschenlampen, Streichhölzer, Powerbanks, Erste-Hilfe-Set, Decken)
- Kommunikation: batteriebetriebenes Radio, Notfallkontakte auf Papier, wichtige Dokumente
- Bargeld für mindestens eine Woche bereithalten
Während des Blackouts:
- Ruhe bewahren
- Stromquellen ausschalten, Stecker ziehen, Kühlschrank möglichst wenig öffnen
- Sich über Radio informieren
- Sich warm halten und Lichtquellen benutzen
- Mobiltelefone, Powerbanks und Fahrzeuge sparsam nutzen
- Nachbarn informieren und unterstützen (besonders gebrechliche und vulnerable Personen)
Nach dem Blackout:
- Stromquellen überprüfen
- Lebensmittel überprüfen
- Schäden dem Versorgungsunternehmen oder den Behörden melden
Wasser und Liegenschaften
Welchen Härtegrad hat das Trinkwasser an meiner Adresse?
In Horgen sind je nach Mischverhältnis verschiedene Härtegrade im Wasser vorhanden. Der Mittelwert liegt zwischen 15° und 25° fH. Detaillierte Wasserhärtegrade nach Strassenverzeichnis finden Sie in der folgenden Liste.
Wo erhalte ich Katasterkopien und digitale Pläne meiner Liegenschaft?
Für GIS-Daten, Vermessungen und Pläne des Leitungskatasters ist die Abteilung Geomatik und Vermessung zuständig. Katasterkopien können Sie direkt über die Gemeindeseite bestellen.
An wen wende ich mich bei Fragen zu den Abwassergebühren?
Die Werke Horgen verrechnen die Abwassergebühren im Auftrag des Tiefbaus der Gemeinde Horgen. Bei Fragen zur Berechnung oder Höhe wenden Sie sich bitte an den Tiefbau. Bei Fragen zur Rechnung oder Zahlung hilft Ihnen der Kundendienst der Werke Horgen weiter.
An wen wende ich mich bei Fragen zu den Abfallgebühren?
Die Werke Horgen verrechnen die Abfallgebühren im Auftrag der Abteilung Klima und Umwelt der Gemeinde Horgen. Bei Fragen zur Berechnung oder Höhe wenden Sie sich bitte an Klima und Umwelt. Bei Fragen zur Rechnung oder Zahlung hilft Ihnen der Kundendienst der Werke Horgen weiter.
Fernwärme
Warum werden die Fernwärmepreise angepasst?
Das Fernwärmenetz in Horgen ist seit über 40 Jahren in Betrieb und muss umfassend erneuert und weiterentwickelt werden. Dafür sind in den kommenden Jahren Investitionen von rund 73 Millionen Franken vorgesehen. Mit dem neuen Preismodell werden die Kosten zudem transparenter ausgewiesen und verursachergerechter verteilt.
Ab wann gelten die neuen Fernwärmepreise?
Die neuen Anschlussgebühren und Fernwärmepreise sollen unter Vorbehalt der Rechtskraft am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden über die für ihre Liegenschaft relevanten Änderungen direkt informiert.
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Der Fernwärmepreis besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:
Arbeitspreis: Er richtet sich nach der tatsächlich bezogenen Wärmemenge in Kilowattstunden.
Leistungspreis: Er richtet sich nach der Anschlussleistung, die das Fernwärmenetz für eine Liegenschaft bereitstellen muss.
Damit werden sowohl der tatsächliche Wärmeverbrauch als auch die dauerhaft bereitzustellende Leistung berücksichtigt.
Wie wird die Anschlussleistung meiner Liegenschaft bestimmt?
Die Anschlussleistung wird anhand des bisherigen Wärmebezugs der jeweiligen Anlage ermittelt. Grundlage ist die höchste Jahresbezugsmenge der Jahre 2022 bis 2025. Diese wird durch 2’000 Vollbetriebsstunden geteilt und auf ganze Kilowatt gerundet.
Wie wirken sich die neuen Fernwärmepreise auf meine Kosten aus?
Im Durchschnitt ist mit einer Preissteigerung von rund 19 Prozent zu rechnen – ein Durchschnittswert über alle betroffenen Anlagen. Die tatsächliche Veränderung kann je nach Liegenschaft höher oder tiefer ausfallen und hängt insbesondere vom bisherigen Wärmebezug und von der festgelegten Anschlussleistung ab.
Ihre Frage war nicht dabei?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.