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FAQs

Ich möchte mein Haus energetisch sanieren (neue Heizung, Photovoltaik etc.) - Wer gibt mir Auskunft?

Für solche und ähnliche Fragen bietet die Gemeinde Horgen kostengünstige Beratungen an. 

Rückspeisevergütung - Wieviel erhalte ich und wann?

Die Werke Horgen bezahlen 2025 für Ihren Solarstrom 14,0 Rappen pro Kilowattstunde Strom, die Sie ins Netz zurückspeisen. Diese Rückvergütung erfolgt separat halbjährlich oder vierteljährlich, wenn Sie einen Smart-Meter-Zähler haben. Damit wir Ihnen die Rückspeisevergütung ausbezahlen können, benötigen wir Ihre Konto-Angaben.

Ihr Kontakt: Kundendienst Werke

Stromkennzeichnung - Was beschreibt diese?

Unsere Stromkennzeichnung bezieht sich auf den Lieferantenmix. Somit sind alle Kundensegmente und Produkte abgebildet. Wenn Sie beispielsweise in der Grundversorgung Strom mit dem Label "Erneuerbar+® Basistarif" beziehen, ist Ihr Produkt zu 100% erneuerbar. Und zwar aus Wasserkraft und Photovoltaik.
Ihr Kontakt: Kundendienst

Wann erhalte ich jeweils Rechnungen von den Werken?

Strom, Gas, Fernwärme und Wasser zweimal jährlich. Die erste Halbjahresrechnung wird Anfang Juli verschickt, die zweite Anfang Januar. Dafür werden die Zählerstände von den Ablesepersonen manuell aufgenommen. Dies erfolgt jeweils im Juni und Dezember.

Anteile an Solarbeteiligungsprojekten werden einmal jährlich mit der Dezember-Rechnung vergütet. Auf der zweiten Seite der Rechnung finden Sie bei "Strom – Energie Basis" die Position "Anlagebeteiligung". Ihre Solaranteile werden Ihnen direkt von Ihren Energiekosten abgezogen.

Akonto-Rechnung zweimal jährlich. Im Frühling und Herbst verschicken die Werke je eine Rechnung. Sie basiert auf dem Vorjahresverbrauch. Die Akonto-Rechnung dient als Anzahlung für drei Monate; der Betrag wird der nachfolgenden Halbjahresrechnung gutgeschrieben.

Smart-Meter-Zähler: Haushalte und Gewerbe, bei denen bereits ein Smart-Meter-Zähler installiert ist, werden viermal jährlich automatisch ausgelesen. Danach wird der genaue Verbrauch entsprechend in Rechnung gestellt (Frühling, Sommer, Herbst, Winter).

Was beeinflusst den Stromverbrauch?

Folgende Faktoren können einen erheblichen Einfluss auf Ihren Stromverbrauch haben:

- Änderungen an der Personenanzahl pro Haushalt
- Grossgeräte (Kühl- und Gefrierschrank, Waschmaschine, Tumbler)
- Geräte, die dauerhaft in Betrieb sind (oder im Standby) wie z.B. IT- und Unterhaltungselektronik
- Energieverlust über die Gebäudehülle
- Elektromobilität
- Klima- und mobile Heizgeräte
- Individueller Abtausch von Bastel- oder Kellerräumen mit Stromanschluss

Was ist ein ZEV? Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen den involvierten Parteien notwendig. Wenn dies eingängig geklärt ist, stehen die Werke für Fragen zur technischen Umsetzung zur Verfügung. Weitere Informationen.

Kontakt: Geschäftsentwicklung

Was wird bei meiner Strom-Rechnung verrechnet?

In dieser Beispielrechnung werden die einzelnen Positionen erklärt.

Die Verrechnung des Strombezugs erfolgt gemäss Vorgaben des Bundes.

Energie
Stromkosten und Grundpreis

  • Die Kosten für die gelieferte Energiemenge sind abhängig vom Preis am Strommarkt, wo die Energie eingekauft wird (Abrechnung pro kWh).
  • Der Grundpreis wird für die Abwicklung und Verrechnung der Energielieferung erhoben (fixer Grundpreis pro Monat).

Netznutzung
Basispreis, Systemdienstleistungen und Stromreserve

  • Die Kosten für die Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren (Abrechnung pro kWh).
  • Mit dem Basispreis wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Basispreis deckt sämtliche Leistungen (Netzbetrieb, Messung Ablesung, Fakturierung etc.) des Netzanschlusses ab, damit Sie jederzeit Strom beziehen können (fixer Grundpreis pro Monat).
  • Systemdienstleistungen Swissgrid: Damit werden alle Dienstleistungen der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid gedeckt. Diese ist verantwortlich für die Übertragung und die Verteilung der elektrischen Energie. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Energie bei Kraftwerksausfällen und bei Schwankungen im Energieverbrauch. Die Höhe dieser gesetzlichen Abgabe wird jährlich vom Bund neu angesetzt. (Abrechnung pro kWh)
  • Die 2024 eingeführte Stromreserve ist eine Massnahme des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten. Die Stromreserve besteht aus Wasserkraftreserven und Reservekraftwerken, die bei Bedarf aktiviert werden können. Die Kosten für die Stromreserve werden seit 2024 über einen separaten Tarif von Swissgrid an die Verbraucher weitergegeben. Die Höhe dieser gesetzlichen Abgabe wird jährlich vom Bund neu angesetzt.

Abgaben/Förderbeiträge

  • Netzzuschlag: Mit dieser gesetzlichen Abgabe wird einerseits die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert (KEV oder Kostendeckende Einspeisevergütung). Andererseits dient sie dem Schutz der Gewässer und Fische. Die Höhe dieser gesetzlichen Abgabe wird jährlich vom Bund neu angesetzt (Abrechnung pro kWh).
  • Abgabe an Gemeinwesen: Eine Abgabe der Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinden zur Erstellung und zum Betrieb ihrer Anlagen und Leitungen auf öffentlichem Grund. (Abrechnung pro kWh)
Was wird bei meiner Gas-Rechnung verrechnet?

Die Verrechnung des Strombezugs erfolgt gemäss Vorgaben des Bundes.

Heizgas

  • Konsumpreis 1, 2 
    Die Kosten für die gelieferte Gasmenge sind abhängig vom Preis am Gasmarkt (Abrechnung pro kWh).
  • CO2-Abgabe (entfällt bei 100 % Biogas)
    Der Bund schreibt vor, dass pro Kilowattstunde bezogenes Erdgas eine Gebühr für die durch das Gas verursachten Treibhaus-Emissionen bezahlt werden muss. Diese Lenkungsabgabe wird auf allen fossilen Brennstoffen erhoben. (Abrechnung pro kWh)
  • Grundpreis 1, 2
    Der Grundpreis wird für die Abwicklung und Verrechnung der Gaslieferung erhoben (fixer Grundpreis pro Monat).
  • Liefermix (Optionen)
    Der Kunde kann entweder nur das Gas-Standardprodukt (mit Biogas-Anteil) beziehen oder optional Biogas fördern.

1 Standardmässig sind 30 % Biogas beigefügt (Stand: Jahr 2025). Die Kosten für Unterhalt und Netzinfrastruktur, Messung/Ablesen und Verrechnung sind im Grund- und Konsumpreis bereits eingerechnet.
2 Umrechnungsfaktor
Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt bestimmten Schwankungen in seinen gastechnischen Eigenschaften (z.B. Dichte, Brennwert). Der Dauerfaktor wird errechnet aus den effektiven Erdgaslieferungen unseres Lieferanten. Diese Schwankung liegt allerdings innerhalb der zulässigen Vorgaben des Regelwerkes des schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.
Daher wird der Faktor jeweils vierteljährlich angepasst. Gas wird in m3 gemessen, aber in kWh abgerechnet.

Was sind Herkunftsnachweise (HKN) - und was erhalte ich für diese?

Für Ihren Solarstrom erhalten Sie 2025 weitere 2,5 Rappen pro Kilowattstunde, wenn Sie uns die Herkunftsnachweise (HKN, ökologischer Mehrwert) Ihres Solarstroms abtreten.
Sind Sie interessiert? Profitieren Sie von einer grösseren Rückvergütung. Im Gegenzug können die Werke Horgen den von Ihrer Anlage produzierten Strom in der Statistik als lokalen Horgner Solarstrom ausweisen.
Ihr Kontakt: werke@horgen.ch

Wer gibt mir Auskunft zu Förderbeiträgen und Baugesuchen bei Solaranlagen? 

Für Förderbeiträge von Solaranlagen ist die Abteilung Energie und Umwelt der Gemeindeverwaltung Horgen zuständig. Projektleiter Werner Meier gibt Auskunft. Für Baugesuche wenden Sie sich gerne an die Abteilung Hochbau, Baubewilligungsverfahren.

Welchen Härtegrad weist das Wasser aus meiner Leitung auf?

In Horgen sind je nach Mischverhältnis verschiedene Härtegrade im Wasser vorhanden. Der Mittelwert in Horgen liegt zwischen 15° - 25° fH. Detaillierte Wasserhärtegrade nach Strassenverzeichnis finden Sie in dieser Liste.

Wie verhalte ich mich bei einem Blackout?

Niemand denkt gerne an ein solches Szenario, und die Wahrscheinlichkeit eines flächendeckenden Blackout ist gering. Sich vorzubereiten ist dennoch ratsam und verschafft in kritischen Situationen ein gewisses Mass an Sicherheit.

Vor dem Blackout:
- Notvorräte anlegen (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Benzin- oder Dieselkanister)
- Notfallausrüstung bereitstellen (Batterien, Kerzen, Taschenlampen, Streichhölzer, ​​​​​Powerbanks, Erste-Hilfe-Set, Decken)
- Kommunikation: Batteriebetriebenes Radio, Notfallkontakte (auf Notizpapier), wichtige Dokumente
- Bargeld für mindestens 1 Woche bereithalten

Während des Blackout:
- Ruhe bewahren
- Stromquellen ausschalten, Stecker ziehen, Kühlschrank möglichst wenig und kurz öffnen
- Sich informieren (Radio - Notfallinformationen)
- Sich warm halten und Lichtquellen benutzen (Kerzen, Taschenlampen)
- Mobiltelefone, Powerbanks und Fahrzeuge sparsam nutzen
- Nachbarn informieren und unterstützen (besonders gebrechliche und vulnerable Personen)

Nach dem Blackout:
- Stromquellen überprüfen
- Lebensmittel überprüfen
- Schäden an Versorgungsunternehmen oder Behörden melden

Weitere Informationen finden Sie unter www.alertswiss.ch

Wo erhalte ich Katasterkopien und digitale Pläne meiner Liegenschaft?

Für GIS-Daten, Vermessungen und Pläne von Leitungskataster ist die Abteilung Geomatik und Vermessung zuständig. Sie können Katasterkopien direkt über die Gemeindeseite bestellen.

 

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