Bau einer Photovoltaikanlage
Sie spielen mit dem Gedanken, eine Photovoltaikanlage zu bauen? Unter Kraftwerk Horgen finden Sie weitere Infos. Für Förderbeitragsgesuche ist die Abteilung Energie und Umwelt der Gemeinde Horgen zuständig. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite der Gemeinde unter Förderprogramm.
Damit Sie möglichst sorgenfrei und effizient bauen können, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
Vor dem Bau Ihrer Photovoltaikanlage
1. Baubewilligung
Um eine PVA zu bauen, benötigen Sie eine Baubewilligung der Gemeinde Horgen. Diese beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau. 044 728 43 11 oder hochbau@horgen.ch . Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde unter Baubewilligungsverfahren.
2. Installationsanzeige und Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Ein von Ihnen beauftragter, konzessionierter Elektriker reicht bei den Werken Horgen (Installationskontrolle Stromversorgung) eine Elektro-Installationsanzeige mitsamt Zählerschema ein.
Der von Ihnen gewählte Solateur (Firma, die die PVA auf Ihrem Gebäude installiert) reicht das Technische Anschlussgesuch bei den Werken Horgen (Installationskontrolle Stromversorgung) ein.
3. Bewilligung der PVA
Der Bau Ihrer PVA wird bewilligt, sobald alle erforderlichen Unterlagen (Punkt 1. und 2.) bei der Installationskontrolle Elektrizitätswerk eingereicht, dort überprüft und als gut befunden worden sind.

Nach dem Bau Ihrer Photovoltaikanlage
Nach erfolgreicher Installation der PVA stehen noch einige Formalitäten an, bevor Sie als Eigentümer von Ihrer Anlage richtig profitieren können.
1. Inbetriebnahme und Fertigstellungsanzeige
Ihr Elektriker meldet den Werken Horgen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer PVA. Dazu reicht er eine entsprechende Fertigstellungsanzeige ein.
2. Vergütung von eingespeistem Solarstrom
Sobald diese Meldung erfolgt ist, können die Werke Horgen den von Ihnen produzierten Solarstrom rückvergüten. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich, wobei der Rückvergütungstarif auf den aktuellen Strompreisen für Horgen basiert. Der Kundendienst der Werke Horgen benötigt für die Rückvergütung Ihre Kontoverbindung.
3. Sicherheitsnachweise (SiNa), Mess- und Prüfprotokoll, Abnahmeprotokoll
Ihr Elektriker sendet den Werken Horgen zudem die Sicherheitsnachweise AC- und DC-seitig und deren Beglaubigung, das Mess- und Prüfprotokoll sowie das VNB-Abnahmeprotokoll.
E-Mail Installationskontrolle
E-Mail Kundendienst Werke Horgen