Neue Fernwärmepreise ab 1. Oktober 2026
Der Gemeinderat Horgen hat am 15. Juni 2026 die neuen Anschlussgebühren und Fernwärmepreise für die Fernwärmeversorgung der Werke Horgen genehmigt. Sie sollen unter Vorbehalt der Rechtskraft am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 1. bis und mit 31. Juli 2026 bei den Werken Horgen öffentlich auf. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der amtlichen Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen Rekurs erhoben werden.
Mit dem neuen Preismodell werden die Kosten für die Fernwärmeversorgung transparenter ausgewiesen und verursachergerechter auf die Kundinnen und Kunden verteilt.
Neue Verordnung als Grundlage
Im September 2025 wurde die neue Verordnung über die Fernwärmeversorgung beschlossen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung und das neue Preismodell.
Investitionen in eine sichere Wärmeversorgung
Das Fernwärmenetz in Horgen ist seit über 40 Jahren in Betrieb und muss umfassend erneuert und weiterentwickelt werden. Dafür sind in den kommenden Jahren Investitionen von insgesamt rund 73 Millionen Franken vorgesehen. An der Gemeindeabstimmung vom 28. September 2025 wurde der Rahmenkredit von Fr. 72’700’000.00 (exkl. MwSt.) für die Sanierung des Fernwärmenetzes genehmigt.
Mit diesen Investitionen stellen die Werke Horgen sicher, dass die Fernwärmeversorgung auch langfristig zuverlässig und leistungsfähig bleibt.
So setzt sich der Fernwärmepreis künftig zusammen
Bisher richteten sich die Fernwärmekosten hauptsächlich nach der bezogenen Energiemenge. Das neue Preismodell berücksichtigt neben dem tatsächlichen Wärmeverbrauch auch die für eine Liegenschaft bereitgestellte Anschlussleistung.
Der Fernwärmepreis setzt sich künftig aus zwei zentralen Bestandteilen zusammen:
Arbeitspreis: Der Arbeitspreis richtet sich nach der effektiv bezogenen Wärmemenge in Kilowattstunden.
Leistungspreis: Der Leistungspreis berücksichtigt die für die jeweilige Liegenschaft bereitgestellte Anschlussleistung in Kilowatt.
Durch diese Aufteilung werden die Kosten für die Nutzung und Bereitstellung des Fernwärmenetzes klarer ausgewiesen und verursachergerechter verteilt.
Durchschnittliche Preissteigerung von rund 19 Prozent
Für die Kundinnen und Kunden ist im Durchschnitt mit einer Preissteigerung von rund 19 Prozent zu rechnen. Die konkreten Auswirkungen hängen von der bezogenen Wärmemenge, der Anschlussleistung und der individuellen Nutzungssituation der jeweiligen Liegenschaft ab.
Die neuen Tarife wurden dem Preisüberwacher zur Prüfung vorgelegt. Dieser stellte keine missbräuchlichen Tarife fest.
Persönliche Information der Kundinnen und Kunden
Die betroffenen Fernwärmekundinnen und -kunden werden von den Werken Horgen ausführlich über das neue Preismodell und die für ihre Liegenschaft geltenden Grundlagen informiert.
Sie erhalten insbesondere Informationen zu:
- ihrer neu festgelegten Anschlussleistung
- dem für sie geltenden Tarif
- der Zusammensetzung des neuen Fernwärmepreises
- den voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre Kosten
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen können vom 1. bis und mit 31. Juli 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei den Werken Horgen, Seestrasse 335, 8810 Horgen, oder online eingesehen werden.
Weitere Informationen
Die Informationen zu den neuen Fernwärmepreisen werden auf der Website der Werke Horgen laufend ergänzt. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.
Update vom 7. Juli 2026: An der Informationsveranstaltung vom 7. Juli 2026 haben die Werke Horgen die Hintergründe zum neuen Preismodell im Detail vorgestellt. Die Präsentation sowie ein ausführliches FAQ-Dokument finden Sie auf der Seite Wärme – Preise.